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Bedienstetenschutzgesetz 1998 (NÖ B-SG 1998)

Das NÖ B-SG 1998 regelt den Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Einhaltung dieses Gesetzes wird von einer weisungsfreien Bedienstetenschutzkommission kontrolliert.

Detaillierte Informationen zum Thema können über folgendem Link abgerufen werden.

 

Link zum: NÖ Bedienstetenschutzgesetz 1998

NÖ Gleichbehandlungsgesetz

Ziel des Gesetzes ist es, jegliche Benachteiligungen auf Grund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Orientierung sowie sexuelle Belästigungen zu vermeiden.

 

Weiters sollen Frauen im Niederösterreichischen Landesdienst durch festgeschriebene Vorgaben (Frauenförderprogramme) gefördert werden, um letztendlich ein ausgewogenes Zahlenverhältnis Frauen – Männer in allen organisatorischen und dienstrechtlichen Ebenen zu erreichen.

 

Link zum: NÖ Gleichbehandlungsgesetz

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