Vorwort Andreas Mühlbauer

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Willkommen im Spezialbereich der Homepage, der wichtige und interessante Informationen für Menschen mit Behinderungen im NÖ Landesdienst bereitstellt.
Für vertiefende Informationen steht Ihnen Ihre Behindertenvertrauensperson vor Ort oder ich gerne zur Verfügung.
Ihr
Andreas Mühlbauer
Zentralbehindertenvertrauensperson
Tel.: 02742 / 9005 - 13521
E-Mail: andreas.muehlbauer(at)noel.gv.at
Broschüre - Menschen mit Behinderungen im NÖ Landesdienst
Information der Zentralbehindertenvertrauensperson
- Was ist "NEU" 2022 (17.01.2022)
- Was ist "NEU" 2021 (01.02.2021)
- Was ist "NEU" 2020 (13.02.2020)
- Was ist "NEU" 2019 (20.02.2019)
- Was ist "NEU" 2018 (28.02.2018)
- Was ist "NEU" 2017 (30.01.2017)
- Sicherheitsmanagementsystem im NÖ Landhaus (Neuauflage von 2014)
- Was ist "NEU" 2016 (05.02.2016)
- Was ist "NEU" 2015 (24.02.2015)
- Gesetzliche Neuerungen ab 1. Jänner 2015 (24.02.2015)
- Was ist "NEU" 2014 (14.01.2014)
- Gesetzliche Neuerungen ab 1. Jänner 2014 (28.11.2013)
- Aktuelle Information für gehörlose Kolleginnen und Kollegen (11.09.2013)
- Pensionsinformation 2013 (01.03.2013)
- Welche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht
werden? (01.03.2013) - Was ist neu 2012? - Änderungen in der Sozialversicherung (01.01.2012)
"Sprechstunde" der Zentralbehindertenvertrauensperson
Sie haben ein Anliegen, Fragen oder benötigen Unterstützung?
Kontaktieren Sie dazu einfach Zentralbehindertenvertrauensperson
Andreas Mühlbauer per Telefon oder per E-Mail! Gerne steht er Ihnen
aber auch persönlich und nach terminlicher Vereinbarung zur Verfügung:
Andreas Mühlbauer
Tel: 02742 / 9005 - 13521
E-Mail: andreas.muehlbauer(at)noel.gv.at
Landhausplatz 1, Haus 7.417, 3109 St. Pölten
Übersicht Ihrer Behindertenvertrauenspersonen
Diverse Links
Link des Sozialministeriumservice (ehem. Bundessozialamtes):
- www.sozialministeriumservice.at (Formulare & Infoblätter)
Link zum Antragsformular auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten gemäß den Bestimmungen der §§ 2 und 14 des Behinderteneinstellungsgesetzes(BEinstG) BGBl. Nr. 22/1970 in der jeweils gelten Fassung:
Link Verein 0> Handicap: