AMS Bescheinigung für Bildungsteilzeit (nur VB)
Anforderungsformular LPV-Servicekarte
Anmeldeformular zur Berufshaftpflichtversicherung
- Anmeldeformular zur Berufshaftpflichtversicherung für Landesbediestete und Organe des Landes Niederösterreich (Polizze 884.605/0)
Mehr Information zur Berufshaftpflichtversicherung finden Sie unter dem Menüpunkt "Informationen/Berufshaftpflichtversicherung"!
bitte retournieren Sie das ausgefüllte Anmeldeformular sowie das Formular für den Gehaltsabzug (im Anhang des Anmeldeformulares) an folgende Adresse:
Landespersonalvertretung
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten
oder per Mail an:
post.lpv(at)noel.gv.at
oder per FAX an:
02742 / 9005 - 13580
Antrag auf Altersteilzeit
INFO ZUM ANTRAG:
Vor Abgabe eines Antrages wird eine dienst- und besoldungsrechtliche
Beratung durch die Personalvertretung unbedingt empfohlen!
Antrag auf Alterssabbatical
INFO zum Antrag:
Vor Abgabe eines Antrages wird eine dienst- und besoldungsrechtliche
Beratung durch die Personalvertretung unbedingt empfohlen!
Antrag auf Änderung des Beschäftigungsausmaßes
Antrag auf Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund Pensionierung (nur VB)
Antrag auf befristete Teilzeit zur Erziehung des Kindes
Antrag auf Bildschirmarbeitsbrille
Nähere Informationen finden Sie unter:
Zur Rechtsinfo/Dienstrechtliche Informationen zu einzelne Angelegenheiten
Antrag auf Entschädigung für vorübergehenden Einsatz in einer höheren Verwendung
Antrag auf Förderung der Hepatitis-A/B-Vorsorge für KDG
Informationen zur Förderung der Hepatitis-A/B-Vorsorge finden Sie
in der Rubrik "Informationen"
Antrag auf Gehaltsvorschuss
Antrag auf Kinderzuschuss
Antrag auf Kinderweihnachtsgeld
- Antragsformular auf ao. Zuwendungfileadmin/content/images/Service_und_Angebote/Formulare/Kinderweihnachtsgeld/kwg-Formular-2020.docx (Kinderweihnachtsgeld)
Alle Kolleginnen und Kollegen, welche im Monat Dezember Anspruch auf eine Kinderzulage haben, erhalten nach Vorliegen eines positiven Verhandlungsergebnisses der LPV anlässlich des Weihnachtsfestes eine außerordentliche Zuwendung.
Ein schriftlicher Antrag ist nur von jenen Kolleginnen und Kollegen zu stellen, die nur deswegen keine Kinderzulage für ein Kind bekommen, weil der andere Elternteil für dieses Kind Anspruch auf eine Kinderzulage oder eine ähnliche Leistung aus einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft hat. Dies gilt nur dann, wenn dem anderen Elternteil von seinem Dienstgeber keine ähnliche Leistung gewährt wird.
- Antragsformular - Mobiles Arbeiten
(Regelfall) - Antragsformular - Mobiles Arbeiten
(sonstigen berücksichtigungswürdigen Umstände)
Hinweis: Schriftlicher Antrag auf Mobiles Arbeiten ist durch die/den Bedienstete/-n an/über die Dienststellenleitung zu stellen.
Antrag auf Option
Die beantragte Option in das neue LBG wird von der Dienstrechtsbehörde (= die Personalabteilung) schriftlich mit einem “Dienstrechtsmandat” erledigt. Bitte sofort nach Erhalt dieses amtlichen Schriftstückes die Richtigkeit (z.B. richtige NOG, Höhe des Abfertigungsanspruches) überprüfen. Sollte der Inhalt des Dienstrechtsmandates NICHT mit dem Wunsch der/des Bediensteten bzw. mit der Information des Dienststellenleiters übereinstimmen, muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Dienstrechtsmandates das Rechtsmittel der Vorstellung schriftlich eingebracht werden.
INFO ZUM ANTRAG:
Vor Abgabe eines Antrages wird eine dienst- und besoldungsrechtliche
Beratung durch die Personalvertretung unbedingt empfohlen!
Antrag auf "Papamonat"
Antrag auf Pflegefreistellung
Antrag auf Sabbatical - Freijahr
INFO ZUM ANTRAG:
Vor Abgabe eines Antrages wird eine dienst- und besoldungsrechtliche
Beratung durch die Personalvertretung unbedingt empfohlen!
Antrag auf Sonderurlaub
- Musteransuchen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge
bei Genehmigung durch die Dienststellenleitung - Musteransuchen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge
bei Genehmigung durch die Personalabteilung - Musteransuchen Sonderurlaub unter Entfall der Bezüge
bei Genehmigung durch die Personalabteilung
INFO ZUM ANTRAG:
Vor Abgabe eines Antrages wird eine dienst- und besoldungsrechtliche
Beratung durch die Personalvertretung unbedingt empfohlen!
Antrag auf Studien- und Lehrlingsbeihilfe
Antrag auf Versetzung in den dauernden Ruhestand (nur Beamte)
Antrag auf Zuordnung
- Antrag auf Wechsel der Verwendung durch Zuordnung (LBG) ("vorübergehende" Zuordnung)
- Musterantrag auf "dauernde" Zuordnung
Vollmachten
Folgende Vollmachten für Ihre dienst- und besoldungsrechtliche bzw. pensionsrechtliche Beratung stehen zur Verfügung:
Für Beamtinnen und Beamte
- Vollmacht zur Pensionsberechnung/-beratung (bis Jahrgang 1963)
- Vollmacht zur Pensionsberechnung/-beratung inklusive Alterssabbatical
(bis Jahrgang 1968)
Wie lange dauert meine Berechnung?
Nach Erhalt der oben angeführten korrekt ausgefüllten Vollmacht werden von uns relevante Daten von der Personalabteilung und vom Sozialversicherungsträger für Ihre Berechnung eingeholt. Erfahrungsgemäß ist für diesen Prozessweg eine längere Rückmeldezeit zu erwarten, weshalb eine Berechnung realistisch rund 3 Monate dauern kann. Wir bitten Sie deshalb um etwas Geduld.
Ihre Pensionsinformation wird anschließend an Ihre private Postadresse übermittelt.
Hinweis zur Beratung für Beamtinnen und Beamte des Geburtsjahrganges 1963 (bzw. mit Alterssabbatical 1968) und jünger:
Sobald alle Berechnungsanfragen bis Geburtenjahrgang 1960 aufgearbeitet sind, werden die nächsten Jahrgänge informiert und in weiterer Folge berechnet. Aufgrund der Vielzahl bitten wir um Ihr Verständnis, dass die älteren Jahrgänge immer vorrangig behandelt werden.
Für generelle persönliche Pensionsinformationen stehen wir natürlich gerne allen „Jahrgängen“ jederzeit zu Verfügung.
Für Vertragsbedienstete
- Vollmacht zur Pensionsberechnung/-beratung (bis Jahrgang 1969)
- Vollmacht zur Pensionsberechnung/-beratung inklusive Alterssabbatical
(bis Jahrgang 1969)
Für alle Bediensteten
- Vollmacht zur Darstellung des Brutto- und Nettobezuges
(Notwendig zum Beispiel bei Erwerb von zusätzlichem Erholungsurlaub)
Bitte die entsprechenden Vollmachten ausfüllen, handschriftlich unterzeichnen und an die Landespersonalvertretung per Fax, E-Mail oder auf den Postwege senden.